Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus

Unterkategorie Ein- und Zweifamilienhaus

Alles Wichtige im Überblick

  • Heizungstausch von fossilen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung
  • Für Leistungen ab 01.01.2023

Infoblatt
Häufig gestellte Fragen - FAQ 

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #512 

Förderungsmittel werden im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen gestellt werden.

Einkommensschwache Haushalte können sich für den Heizungstausch im Ein-/Zweifamilienhaus in der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle 2024“ registrieren. Diese finden Sie unter www.sauberheizen.at.

Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw.

Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

In erster Linie wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungsbedingungen finden Sie hier:
Informationsblatt 
Häufig gestellte Fragen – FAQ

Bitte beachten Sie die jeweiligen förderungsfähigen Heizungssysteme:
Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

Registrierung

  • Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online
  • Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen
  • Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert

Online-Registrierung „raus aus Öl und Gas“ für Private

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.

Antragstellung

  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
  • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss

Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Auszahlung

  • Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt 
  • Nach Genehmigung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen

Alle Formulare

Formular Endabrechnung

Weitere Informationen

Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private“
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten
Information Gesamtsanierungskonzept
Mustervorlage Gesamtsanierungskonzept

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben